Steuerberatung
Bleiben Sie dauerhaft über Ihre steuerliche Situation informiert, treffen Sie Vorkehrungen und nutzen Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten und unterstützen Sie dabei.
mehr erfahrenRechnungswesen
Wir übernehmen die Finanzbuchhaltung für Unternehmen jeder Größenordnung und Rechtsform. Überwachen und steuern Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens.
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Meine Kanzlei betreut Sie kompetent in all Ihren Steuerfragen. Ergänzend profitieren Mandanten durch besondere Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht -insbesondere Wirtschaftsrecht- und dem Internationalen Steuerrecht. Mein Team steht für wechselseitiges Vertrauen und die langjährige Verbundenheit mit unseren Mandanten. Wir vertreten zuverlässig bei Standardaufgaben und bei komplexeren Sachverhalten mit außergewöhnlichen Anforderungen.
Mit maximalem persönlichen Engagement treten wir mit 9 Mitarbeitern für die Interessen unserer Mandanten ein …für Ihren Erfolg!
Ihr
Dr. Frank Berghaus
Steuerberater – Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Master of Laws (LL.M.)

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Reisekosten: Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten
Die eigene Verpflegung des Unternehmers während einer Geschäftsreise gehört nicht zu den Kosten der privaten Lebensführung. Die berufliche Veranlassung wird gesetzlich bejaht, wenn
27.01.2023 -
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Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung
Handelt es sich um unverzichtbare Aufwendungen, die die private Lebensführung betreffen, für die das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG gilt, sind die Vorsteuerbeträge nicht
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