Wir sind umgezogen!
Seit dem 09.02.2026 finden Sie uns Am Dewesberg 1 in48496 Hopsten
Alle Ansprechpartner, Zuständigkeiten sowie Kontaktmöglichkeiten bleiben unverändert.
Steuerberatung
Bleiben Sie dauerhaft über Ihre steuerliche Situation informiert, treffen Sie Vorkehrungen und nutzen Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten und unterstützen Sie dabei.
mehr erfahrenRechnungswesen
Wir übernehmen die Finanzbuchhaltung für Unternehmen jeder Größenordnung und Rechtsform. Überwachen und steuern Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens.
mehr erfahrenUnsere Spezialisierungen
Wir verfügen über detaillierte Kenntnisse in vielen Spezialgebieten und setzen uns für Sie ein – weit über die herkömmliche Steuerberatung hinaus!
mehr erfahrenSteuerstrafrecht
Wir unterstützen Sie bereits vor sowie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens und sind auch zur Stelle, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht.
mehr erfahrenKanzlei Dr. Berghaus -
Ihr Steuerberater
Meine Kanzlei betreut Sie kompetent in all Ihren Steuerfragen. Ergänzend profitieren Mandanten durch besondere Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht -insbesondere Wirtschaftsrecht- und dem Internationalen Steuerrecht. Mein Team steht für wechselseitiges Vertrauen und die langjährige Verbundenheit mit unseren Mandanten. Wir vertreten zuverlässig bei Standardaufgaben und bei komplexeren Sachverhalten mit außergewöhnlichen Anforderungen.
Mit maximalem persönlichen Engagement treten wir mit 9 Mitarbeitern für die Interessen unserer Mandanten ein …für Ihren Erfolg!
Ihr
Dr. Frank Berghaus
Steuerberater – Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Master of Laws (LL.M.)

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Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen: Zwangsläufigkeit
Fahrtkosten zur pflegebedürftigen Mutter bzw. Schwiegermutter sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Das gilt auch nach der Einführung des neuen
28.08.2026 -
Anschaffungskosten: unangemessene Höhe
Die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands sind dann unangemessen hoch, wenn ein Teil der Anschaffungskosten nach der allgemeinen Verkehrsauffassung die angemessene Höhe der
28.08.2026 -
Anschaffungskosten: Änderung der Wertverhältnisse
Ausgangspunkt für die Bestimmung der Anschaffungskosten ist der tatsächlich gezahlte Einkaufspreis zum Anschaffungszeitpunkt (Tag des Erwerbs), der auf der entsprechenden Eingangsrechnung
28.08.2026 -
Geplante Gesetzesänderung zur Einkommensteuer
Nach dem zurzeit vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die folgenden steuerlichen Regelungen zu Einkommensteuer wie folgt geändert werden:
Sonn- und Feiertagszuschläge
28.08.2026
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