Kanzlei Dr. Berghaus Ihr Steuerberater Das perfekte Zusammenspiel von Fachwissen und Erfahrung für unsere Mandanten Willkommen Wir sind für Sie da Chancen und Gestaltungsmoglichkeiten erkennen durch ganzheitliche Beratung KANZLEI Dr. BERGHAUS

LEISTUNGEN

Steuerberatung

Bleiben Sie dauerhaft über Ihre steuerliche Situation informiert, treffen Sie Vorkehrungen und nutzen Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten und unterstützen Sie dabei.

mehr erfahren
Rechnungswesen

Wir übernehmen die Finanzbuchhaltung für Unternehmen jeder Größenordnung und Rechtsform. Überwachen und steuern Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens.

mehr erfahren
Unsere Spezialisierungen

Wir verfügen über detaillierte Kenntnisse in vielen Spezialgebieten und setzen uns für Sie ein – weit über die herkömmliche Steuerberatung hinaus!

mehr erfahren
Steuerstrafrecht

Wir unterstützen Sie bereits vor sowie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens und sind auch zur Stelle, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht.

mehr erfahren

Wir unterstützen Sie mit Kompetenz und Erfahrung.

Kanzlei Dr. Berghaus -
Ihr Steuerberater

Meine Kanzlei betreut Sie kompetent in all Ihren Steuerfragen. Ergänzend profitieren Mandanten durch besondere Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht -insbesondere Wirtschaftsrecht- und dem Internationalen Steuerrecht. Mein Team steht für wechselseitiges Vertrauen und die langjährige Verbundenheit mit unseren Mandanten. Wir vertreten zuverlässig bei Standardaufgaben und bei komplexeren Sachverhalten mit außergewöhnlichen Anforderungen.

Mit maximalem persönlichen Engagement treten wir mit 9 Mitarbeitern für die Interessen unserer Mandanten ein …für Ihren Erfolg!

Ihr

Dr. Frank Berghaus
Steuerberater – Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Master of Laws (LL.M.)

Wir sind Ihr Partner und unterstützen Sie in allen Fragen des Steuerrechts.

0

zufriedene Mandanten

0

kompetente Mitarbeiter

0

Mitgliedschaften

0

Steuerberater

0

Zufriedenheitsgarantie

AKTUELLES

  • Einfuhrumsatzsteuer: Vorsteuer

    Nur derjenige, der einen Gegenstand für die Umsätze seines Unternehmens einführt, kann die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Das setzt voraus, dass er den eingeführten

    22.09.2023
  • Erstattungszinsen: Rückzahlung

    Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und ausgezahlt, handelt es sich um Einnahmen aus Kapitalvermögen, die der Besteuerung unterliegen.

    22.09.2023
  • Kinderbetreuung: Abzug der Aufwendungen

    Frage aus der Praxis:
    Meine Eltern betreuen unsere Kinder. Müssen die Eltern bei der Minijobzentrale als Minijobber angemeldet werden?

    Antwort:
    Zwei Drittel der Aufwendungen für

    22.09.2023
  • Durchschnittssatz in der Landwirtschaft

    Die Umsatzsteuer ist für bestimmte Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden mit 10,7% festzusetzen (§ 24 UStG i.d. Fassung des

    15.09.2023

Kontakt

Sie haben eine Frage, möchten uns eine Nachricht hinterlassen oder wünschen weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Ihre Angaben werden gemäß unserer Datenschutzerklärung streng vertraulich behandelt.

Rückruf anfordern