Steuerstrafrecht

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Das Strafrecht umfasst im deutschen Rechtssystem diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Hierzu gehört auch die Steuerhinterziehung. Denn wer über steuerlich erhebliche Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben macht, oder die Behörden über solche Tatsachen wissentlich in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt, macht sich strafbar.

Dabei fällt auf, dass nicht nur Selbständige, sondern auch Arbeitnehmer und Rentner häufig Beschuldigte sind.

Eine erfolgreiche Steuerstrafrechtsverteidigung setzt exzellente Kenntnisse des Verfahrens- und Steuerrechts voraus. Meistens beginnt die Strafverfolgung mit einer Durchsuchung. Bereits hier gilt es, Fehler zu vermeiden, denn die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Steuerfahndung) dürfen viel, aber nicht alles. Die Aufgaben und Unterstützungen des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren sind vielfältig. Eine Auseinandersetzung vor Gericht kann häufig durch geschicktes Handeln und ‚ohne viel Aufhebens’, vermieden werden.

Unser Rat:
Als Laie im Steuerrecht nehmen Sie im Vorfeld professionelle Hilfe in Anspruch.

Sollten Sie doch einmal Beschuldigter eines Steuerstrafverfahrens werden, machen Sie zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wenden Sie sich an gleichermaßen Straf- und steuerrechtlich versierte Steuerberater/Rechtsanwälte.

Unternehmer sollten bereits vorsorglich einen Steuerstrafverteidiger auswählen, Beratung in Anspruch nehmen und mit ihr oder ihm gemeinsam einen Notfallplan festlegen. Übrigens: Es ist im Vorfeld abzulären, ob Ihr Steuerberater bei laufend betreuten Mandaten eine steuerstrafrechtliche Vertretung übernehmen wird. Die Kollegen sichern dann üblicherweise eine 24stündige Bereitschaft zu und sind sofort zur Stelle. So ersparen Sie sich die Nöte und Fehler des Überraschungsmomentes.

Denn: Freude an Bestrafen hat nur der Teufel!

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