- 28.11.2022
- Veröffentlicht durch: mf@informanagement.co.uk
- Kategorie: Umsatzsteuer
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Eine große Überraschung könnte das Jahressteuergesetz hinsichtlich der Photovoltaikanlagen bringen. Es ist geplant, dass diese Anlagen ab 2023 ohne Umsatzsteuerbelastung erworben werden können. Der Erwerb wird also um 19% günstiger, obohl für die Selbstnutzung und Einspeisung keine Umsatzsteuer gezahlt werden muss.
Diese Option wird auch in differnenzierter Form für Altanlagen gewährt.
Quelle: Mon, 28 Nov 2022 15:36:20 +0100